Code of Conduct
In unserem Code of Conduct finden Sie die grundlegenden Compliance-Standards der KOB
KOB Integrity Channel
Ihre Möglichkeit, Bedenken zu äußern – auch anonym
KOB Group Whistleblower System
Bei KOB ermutigen wir jeden, sowohl Mitarbeitende als auch Externe, Bedenken zur Sprache zu bringen und Fehlverhalten, wie z.B. Verstöße gegen geltende Gesetze oder unseren Code of Conduct, zu melden.
Unsere Prinzipien für den Umgang mit Hinweisen:
• Unser Integrity Channel steht jedem offen – Meldungen können in verschiedenen Sprachen abgegeben werden.
• Fairness und Hinweisgeberschutz sind Grundprinzipien für uns – wir behandeln Ihre Meldung unabhängig, objektiv, zeitnah und streng vertraulich.
• Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
• Wir nehmen sämtliche Meldungen ernst und gehen allen Hinweisen nach.
• Sofern notwendig, werden wir angemessene Abhilfemaßnahmen festlegen und umsetzen (falls erforderlich, werden die Maßnahmen relevante Lieferanten/Geschäftspartner einschließen).
• Wir informieren Sie über den Ausgang der Untersuchung und (falls zutreffend) über Abhilfemaßnahmen.
• Wir tolerieren keine Vergeltungsmaßnahmen – bitte melden Sie sich, wenn Sie Repressalien erleiden.
Externe Meldestellen in Deutschland
Alternativ zur Meldung über den KOB Integrity Channel können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an externe Meldestellen wenden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Bundesamt für Justiz:
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
Die Grundsatzerklärung gibt Aufschluss über unsere Strukturen und die Maßnahmen, die wir ergreifen, um in all unseren Geschäftsbereichen und den damit verbundenen Lieferketten nach ethischen, sozialen und ökologischen Maßstäben zu handeln.
Unser Menschenrechtsbeauftragter: Sebastian Grünewald (sebastian.gruenewald@hartmann.info, +49 162 245 2769).